§13,5. 87 CENTURIA. der Verteilung des Koloniallandes wurden in älterer Zeit die Lose nach diesem Minimalsatz bemessen , seit der Mitte des fünften Jahr- hunderts der Stadt aber etwa auf das Dreifache erhöht.1) Das Hundertfache des Heredium , die centuria , war von jeher das Hauptmals für die Verteilung des Ackerlandes und wurde als solches nicht nur bei der Assignation des Kolonialbesitzes angewendet , son- dern überhaupt in der gromatischen Praxis als oberste Masseinheit bis in die spätesten Zeiten festgehalten.2) Ob etwa auch das römische, von Polybios beschriebene Lager, welches nach Form und Ausdehnung der Centuria nahesteht, nach der Analogie dieser höheren Masseinheit geregelt worden ist , und insbesondere ob die Hälfte der Centuria , als as betrachtet und, bis zum scripulum 100 Quadratruten geteilt , das ursprüngliche Schema für den mit den Legionaren und Bundesgenossen deutscher Philologen zu Heidelberg, Leipzig 1865 , S. 67 ff., M. Voigt Rhein. Mus. XXIV, 1869, S. 52 ff., Berichte d. Sächs. Gesellsch. d. Wissensch. 1872 S. 45. 61 . Vielleicht kann die Entscheidung der ungemein schwierigen Frage einigermalsen dadurch gefördert werden, dass man die zur Bestellung erforderliche Arbeits- zeit mit in Betracht zieht. Da jedesmal die eine Hälfte des Heredium in Brache lag (Voigt Rhein. Mus. XXIV S. 64 f.), so hatte der Besitzer alljährlich nur ein Jugerum zu bewirtschaften , ein winziges Stück Landes , welches sicher , auch bei Handarbeit , nicht mehr als 30 Tage des Jahres zu seiner Bebauung, ein- schliesslich des Einbringens der Ernte, erfordern konnte. Rechnen wir also selbst noch einen Monat für die mittelbar mit der Bebauung zusammenhängenden Ar- beiten und für die in die Arbeitszeit fallenden Feiertage, so bleiben immer noch 10 Monate des Jahres, welche der emsige Bauer altrömischen Schlages sicher zum Erwerbe seiner Lebensbedürfnisse gut angewendet hat. Die Frage würde also dahin zu wenden sein , ob und wie er die Gelegenheit zu anderweitigem Erwerbe gehabt hat. Für die neugegründete Kolonie wenigstens läfst eine Ant- wort sich denken. Wenn der Kolone noch als zugehörig zu Haus und Hof einen mässigen Gartenbesitz hatte (Voigt a. a. O. S. 56) und überdies sein Kleinvieh auf gemeinschaftlicher Flur weiden lassen konnte, so war er und seine Familie mit der Besorgung dieses gesamten Hausstandes und mit der Verarbeitung der gewonnenen Produkte (besonders der Wolle) für das ganze Jahr genügend be- schäftigt, zugleich aber auch genügend für sich und seine Angehörigen ver- sorgt. 1) Voigt im Rhein. Mus. XXIV S. 53 ff. 71 und in den Berichten u. s. w. S. 45. 61 ff. nimmt als die seitdem festgesetzte Norm 7 Jugera an. 2) Derselbe Rhein. Mus. XXIV S. 53. Spuren ehemaliger Assignation nach Centurien sind bis auf den heutigen Tag kenntlich in Campanien, wo Quadrate mit einer Seitenlänge von etwa 710 Meter (genauer 710,4 M.) , d. i. 2400 röm. Fufs zu 0,296 M., beobachtet worden sind (J. Beloch Campanien, Topographie u. s. w., Berlin 1879, S. 309), ferner in Tunis auf dem Boden der unter Augustus gegründeten Kolonie Carthago, wo allerwärts die Quadrate von 708 M. Seiten- länge 2400 röm. Fufs zu 0,295 M. noch deutlich hervortreten (C. T. Falbe Recherches sur l'emplacement de Carthage, Paris 1833, p. 54 ff.). Auch in der Emilia und sonst im Norden Italiens kann die einstige Flurteilung in Centurien noch nachgewiesen werden (Briefliche Mitteilung von H. Nissen, der sich dabei bezieht auf das Werk des Hydraulikers Lombardini Studi idrologici e storici sopra il grande estuario Adriatico u. s. w., Mailand 1868).
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