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CXVI EINLEITUNG.

Handlung zu Rocht; ihr entspricht auch eine lebendigere Schreibweise, und zu den Mitteln, die die Dichterin zur Erreichung dieses Zweckes anwendet (kurze Sätze; Frage und Antwort in rascher Folge; Ausrufe), gehört eben auch das durchbrochene Couplet. Folgerichtig muss die Zahl dieser durchbrochenen Couplets in den Fabeln, in denen sich kaum eine Spur des beschreibenden Stils findet, in denen die Handlung mit dem ersten Verse beginnt und bis zum letzten der eigentlichen Fabel fortdauert, noch beträchtlich wachsen, während nicht minder folgerichtig in der den Fabeln angehängten Moral sich nie ein Einschnitt im Verscouplet findet. So wertvoll also das Meyersche Gesetz als ergänzendes Kriterium für die Zeitbestimmung eines Gedichtes oder die Reihenfolge mehrerer Dichtwerke sein kann, so glaube ich doch nicht, dass wir durch dasselbe in unsern Schlussfolgerungen hinsichtlich der Reihenfolge der Werke der Marie irre werden müssen.

Suchier in seiner Grammatik setzt die Lais nun zwischen 1160 und 1170 an. Abgesehen von der Erwähnung der Lais bei Denis Pyramus, den Suchier im Auban um 1150, G. Paris indess etwas später ansetzt, spricht für diese Zeitbestimmung noch folgender Umstand. Walter von Arras’ lUe und Galeron, der um 1167 geschrieben ist, geht auf einen Lai Eliduc zurück. Es ist nun freilich nicht mit Sicherheit festzustellen, dass Walters Vorlage gerade Maries Gedicht war. Wenn aber der Dichter sagt

V. 928 Mes s^autrement n’alast Vamors, li lais ne fust pas si en cours,

nel prisaissent tot li harun,

und wenn wir anderseits bedenken, dass Walter seinen Heraklius der Gräfin Marie von der Champagne, der Tochter Ludwigs VII. und Eleonoras von Aquitanien und somit der Stieftochter Heinrichs IL von England, zu deren Kenntnis Maries Gedichte gewiss bald nach ihrem Erscheinen kamen, widmete, so scheint es doch wahrscheinlich, dass Walter seinen Roman entweder ganz oder doch zum Teil auf den Lai unserer Dichterin gründete. Vgl. über diese Frage W. Foerster in der Einleitung zu seiner Ausgabe des Ille und Galeron, Halle 1891, und G. Paris, Rom. XXI, p. 278.